Satzungen im Überblick

Abwasserabgabensatzung der Stadt Schönebeck (Elbe)

§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadt Schönebeck (Elbe) betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (öffentliche Abwasseranlagen) zur zentralen Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Abwasserbeseitigung aus Grundstücksabwasseranlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) als eine jeweils einheitliche öffentliche Einrichtung nach Maßgabe der Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils gültigen Fassung).

(2) Die Stadt erhebt nach Maßgabe dieser Satzung

1. Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage (Schmutzwasserbeiträge),

2. Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen und dezentralen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren),

3. Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse (Aufwendungsersatz).

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