EINE HOHEITLICHE AUFGABE
Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist nach dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, das Abwasser, einschließlich des in Hauskläranlagen anfallenden Schlamms und in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers, zu beseitigen. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgabe kann sich die Stadt eines Dritten, der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH (AbS), bedienen.
Die AbS ist im Jahr 1993 als öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Stadt und der Veolia Wasser Deutschland GmbH (bis 31. Dezember 2018 OEWA Wasser und Abwasser GmbH) gegründet worden. Sie erfüllt den Zweck, die Aufgaben der Abwasserentsorgung im Auftrag der Stadt Schönebeck (Elbe) zu erledigen. Die hoheitliche Verantwortung der Stadt bleibt davon unberührt.
Mit 51 Prozent hält die Stadt Schönebeck (Elbe) die Mehrheit an der gemeinsamen Kooperationsgesellschaft. Die Veolia Wasser Deutschland GmbH ist mit 49 Prozent beteiligt.