Stadtrat beschließt höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren beschließt der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe). So heißt es zum Beispiel in der Abwasserabgabensatzung: „Sofern ein Anschluss an die öffentliche, leitungsgebundene Abwasseranlage vorliegt, werden Grundgebühren erhoben.“ Für Wohngrundstücke liegt die Grundgebühr monatlich bei 10 Euro je Wohneinheit. Weitere Gebührenarten sind die Einleitungsgebühren bei zentraler Erschließung und die Klärgebühren bei dezentraler Erschließung, sofern die Anbindung an ein Gewässer oder einen öffentlichen Kanal besteht.
Im Entsorgungsgebiet der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH beträgt die Einleitungsgebühr 2,34 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser, das über den öffentlichen Kanal abgeleitet wird. Bei Direkteinleitung in die Kläranlage zahlt der Kunde 1,92 Euro je Kubikmeter. Für die Einleitung von Grundwasser werden 2,57 Euro pro Kubikmeter berechnet und für Niederschlagswasser 1,26 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.
Für das Abwasser aus Sammelgruben oder vollbiologischen Kleinkläranlagen gelten jeweils die Gebührensätze für die dezentrale Entsorgung: 3,87 Euro je Kubikmeter bei Nutzung einer abflusslosen Sammelgrube und 107,70 Euro je Kubikmeter für die Behandlung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen.